HUMIQA
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

HUMIQA GmbH, Auerspergstraße 11, 1080 Wien, FN 681173 a (Handelsgericht Wien), UID ATU83531849 · Stand: 29. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der HUMIQA GmbH (im Folgenden „HUMIQA“) und ihren Kunden über die Bereitstellung von Software als Dienstleistung (Software-as-a-Service), die Entwicklung maßgeschneiderter Software, die Lieferung von Hardware (z. B. Zeiterfassungsterminals) sowie damit verbundene Dienstleistungen wie Einrichtung, Datenübernahme, Schulung und Support.

HUMIQA erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes finden keine Anwendung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn HUMIQA ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Für das Produkt Chronela gilt ergänzend der Softwarenutzungsvertrag samt Leistungsbeschreibung und Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, abrufbar unter chronela.com/vertragsbedingungen. Bei Widersprüchen gehen die produktspezifischen Vertragsbedingungen und das individuelle Angebot diesen AGB vor.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Angebote von HUMIQA sind 30 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist. Der Vertrag kommt zustande durch Unterschrift beider Parteien, durch elektronische Annahme über einen persönlichen Angebotslink (mit Zeitstempel und IP-Adresse) oder durch Bestätigung in Textform (E-Mail genügt). Die elektronische Annahme steht der Unterschrift gleich.

Leistungsumfang, Preise, inkludierte Mengen und Laufzeiten ergeben sich aus dem Angebot und der Leistungsbeschreibung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 3 Software als Dienstleistung (SaaS)

HUMIQA stellt die vereinbarte Software über das Internet zur Nutzung bereit, pflegt und aktualisiert sie laufend und sorgt für die Datensicherung (tägliche Sicherung, Aufbewahrung mindestens 14 Tage, verschlüsselte Außerhaus-Kopie). Die Software wird auf Servern von HUMIQA bzw. ihrer Unterauftragnehmer in der Europäischen Union betrieben.

HUMIQA gewährleistet eine Verfügbarkeit von 99,5 % im Monatsmittel, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster (in der Regel nachts zwischen 02:00 und 05:00 Uhr), Störungen außerhalb des Einflussbereichs von HUMIQA (Internetanbindung des Kunden, höhere Gewalt) und Ausfälle von Drittsystemen.

Funktionserweiterungen werden allen Kunden ohne Aufpreis bereitgestellt, soweit sie zum gebuchten Paket oder Modul gehören. Neue Module können gesondert dazugebucht werden. Der Kunde erhält Zugang über Web-Browser, Apps (iOS/Android) und, soweit beauftragt, über Terminals.

§ 4 Testphase

Soweit im Angebot vorgesehen, erhalten Neukunden eine kostenlose Testphase ab Bereitstellung der Umgebung. Endet die Testphase, ohne dass der Kunde kündigt, geht der Vertrag zu den vereinbarten Preisen in den kostenpflichtigen Betrieb über; die Daten bleiben erhalten. Kündigt der Kunde innerhalb der Testphase, werden keine Entgelte fällig; die Daten werden auf Wunsch exportiert und danach gelöscht.

§ 5 Maßgeschneiderte Softwareentwicklung

Individuelle Softwareentwicklung, Schnittstellen und Anpassungen erbringt HUMIQA auf Grundlage einer schriftlichen Leistungsbeschreibung oder eines Angebots. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand zu den im Angebot genannten Stundensätzen; Festpreise gelten nur für den darin beschriebenen Umfang. Änderungswünsche des Kunden werden gesondert angeboten.

Der Kunde wirkt mit, insbesondere durch rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Zugängen, Testdaten und Entscheidungen. Verzögerungen aus der Sphäre des Kunden verschieben vereinbarte Termine entsprechend.

Nach Lieferung prüft der Kunde die Leistung innerhalb von 14 Tagen und meldet Mängel in Textform. Erfolgt keine Mängelrüge oder nutzt der Kunde die Leistung produktiv, gilt sie als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an individuell für ihn entwickelten Ergebnissen mit vollständiger Bezahlung ein zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke. Vorbestehende Komponenten, Bibliotheken, Werkzeuge und allgemeines Know-how von HUMIQA sowie Weiterentwicklungen der Standardprodukte bleiben bei HUMIQA.

§ 6 Hardware

Gelieferte Hardware (z. B. Terminals, Lesegeräte, Bildschirme) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von HUMIQA. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen für Unternehmer; Herstellergarantien bleiben unberührt. Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden ab Übergabe an den Versanddienstleister.

§ 7 Entgelt und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Laufende Entgelte werden bei monatlicher Zahlweise monatlich im Voraus, bei jährlicher Zahlweise für zwölf Monate im Voraus verrechnet. Zusätzliche Einheiten über der Inklusivmenge werden monatlich nachverrechnet; maßgeblich ist der Stand am Monatsletzten. Einmalige Entgelte (Einrichtung, Hardware, Datenübernahme, Entwicklung) werden mit der ersten Rechnung bzw. nach Abnahme fällig.

Rechnungen werden elektronisch übermittelt und sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Die Zahlung kann per Überweisung oder über die angebotenen Online-Zahlungsarten (z. B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrift über unseren Zahlungsdienstleister) erfolgen. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 456 UGB; nach Mahnung mit Nachfrist von 14 Tagen ist HUMIQA berechtigt, den Zugang bis zur vollständigen Zahlung zu sperren.

HUMIQA kann laufende Entgelte mit Wirkung ab dem folgenden Vertragsjahr anpassen; Erhöhungen über den Verbraucherpreisindex 2020 (Statistik Austria) hinaus bedürfen der Zustimmung des Kunden. Preisänderungen werden mindestens drei Monate vorher in Textform angekündigt; dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

Laufende Verträge beginnen mit Annahme des Angebots und laufen auf unbestimmte Zeit. Bei monatlicher Zahlweise kann der Kunde jederzeit zum Ende des laufenden Kalendermonats kündigen, HUMIQA mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende. Bei jährlicher Zahlweise beträgt die Mindestlaufzeit zwölf Monate; der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere zwölf Monate, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird.

Zusatzmodule und Pakete können jederzeit zum Monatsende abbestellt oder dazubestellt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten trotz Mahnung oder bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).

§ 9 Pflichten des Kunden

Der Kunde benennt eine verantwortliche Ansprechperson, verwaltet Benutzerkonten und Berechtigungen seiner Mitarbeiter selbst und hält Zugangsdaten geheim. Zwei-Faktor-Anmeldung steht zur Verfügung und wird für Administratoren empfohlen.

Der Kunde ist für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen Daten verantwortlich, insbesondere für die arbeitsrechtliche, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung seiner Sachverhalte. Die Software unterstützt diese Beurteilung, ersetzt aber keine Rechts- oder Steuerberatung.

Der Kunde wird die Software nicht missbräuchlich nutzen, keine rechtswidrigen Inhalte speichern und keine Versuche unternehmen, Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen, die Software zu dekompilieren oder Dritten ohne Berechtigung Zugang zu verschaffen. Die Beschaffung und der Betrieb der erforderlichen Endgeräte und Internetanbindung obliegen dem Kunden.

§ 10 Nutzungsrechte

Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Software für eigene betriebliche Zwecke im gebuchten Umfang zu nutzen. Die Nutzung durch verbundene Unternehmen setzt die Buchung weiterer Betriebe voraus. Alle Rechte an der Software, ihren Weiterentwicklungen und der Dokumentation verbleiben bei HUMIQA. Vom Kunden erzeugte Daten und Inhalte bleiben Eigentum des Kunden.

§ 11 Daten, Datenschutz und Datenexport

Soweit HUMIQA personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, die Bestandteil des Vertrags ist. HUMIQA wahrt die Vertraulichkeit der Kundendaten und verpflichtet alle mit der Verarbeitung befassten Personen zur Verschwiegenheit.

Der Kunde kann seine Daten jederzeit in gängigen Formaten (CSV, Excel, PDF) exportieren. Nach Vertragsende stellt HUMIQA die Daten auf Wunsch für 30 Tage zum Export bereit und löscht sie danach unwiderruflich, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Einzelheiten zur Datenverarbeitung: humiqa.com/datenschutz.

§ 12 Support

HUMIQA leistet Support per E-Mail (office@humiqa.com) und Telefon an Werktagen von 09:00 bis 17:00 Uhr. Störungen, die den Betrieb wesentlich beeinträchtigen, werden unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Stunden innerhalb der Supportzeiten bearbeitet. Einzelheiten: humiqa.com/support.

§ 13 Gewährleistung

HUMIQA leistet Gewähr, dass die Software die in der Leistungsbeschreibung genannten Funktionen im Wesentlichen erfüllt. Mängel werden innerhalb angemessener Frist behoben; der Kunde unterstützt dabei durch nachvollziehbare Fehlermeldungen. Schlägt die Behebung eines wesentlichen Mangels auch nach zweiter Nachfrist fehl, kann der Kunde das Entgelt angemessen mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Gewährleistungsfrist für Individualsoftware und Hardware beträgt zwölf Monate ab Abnahme bzw. Lieferung.

§ 14 Haftung

HUMIQA haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet HUMIQA nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf die Summe der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensfall gezahlten Entgelte, bei Einmalleistungen auf das Auftragsentgelt.

Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Datenverlust, der bei ordnungsgemäßer eigener Datensicherung vermeidbar gewesen wäre, ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 15 Unterauftragnehmer und Drittsysteme

HUMIQA darf sich zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer bedienen (insbesondere Rechenzentrums-, E-Mail-, Push- und Zahlungsdienste). Für Unterauftragnehmer, die personenbezogene Daten verarbeiten, gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Schnittstellen zu Drittsystemen (z. B. Hotelsoftware, Buchhaltung, Zahlungsdienstleister, Banken, Versanddienste) setzen gültige Verträge des Kunden mit dem jeweiligen Anbieter voraus. Für Verfügbarkeit und Funktionsänderungen dieser Drittsysteme übernimmt HUMIQA keine Gewähr.

§ 16 Referenz

HUMIQA darf den Kunden mit Firmennamen und Logo als Referenzkunden nennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.

§ 17 Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Erfüllungsort ist Wien. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, Innere Stadt.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

HUMIQA kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt; widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten sie als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen. Bei Widerspruch gilt die bisherige Fassung weiter; beide Parteien können den Vertrag in diesem Fall zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.